Bandscheiben - Schaden L5
Trendelenburgzeichen
Bei einer Lähmung des stärksten Abduktors im Hüftgelenk, des M. glutaeus
medius, kommt es zu einer Instabilität des Beckens in der Form,
dass das Becken bei Stand auf dem Bein der betroffenen Seite zur gesunden
Seite hin abkippt.
Zur Beurteilung des Beckenstandes legt man die Daumen auf die beiden Spinae
iliacae posteriores superiores.
Beim beidbeinigen Stand stehen die Daumen zunächst auf gleicher Höhe.
Der Patient wird dann aufgefordert, zunächst auf dem gesunden Bein zu stehen.
Die Glutealmuskulatur wird automatisch aktiviert, um ein Abkippen zu der
Seite hin, auf der das Standbein fehlt, zu verhindern.
Anschließend soll der Patient sich auf das betroffene Bein stellen und das
gesunde Bein anheben.
Wenn die Glutealmuskulatur links gelähmt ist, kippt das Becken zur rechten
Seite ab. Kompensatorisch verlagert der Patient den Körperschwerpunkt so auf
die linke Seite, dass er nicht umfällt.
Eine Lähmung des Glutaeus medius kann auftreten
- bei einem lumbalen Bandscheiben-Vorfall in Höhe von L5 (wie in diesem Fall)
- bei einer Verletzung des Nervus glutaeus superior (z.B. durch unsachgemäße
intramuskuläre Injektion)
- in Folge einer Hüftluxation.